- Auxilia Rechtsschutzversicherung, Spezial-Strafrechtsschutz, Haftpflicht und Hausrat, Hausrat Wasserschaden, Günstige Hausratversicherung finden, Hausrat und Privathaftpflichtversicherung, Sterbegeld Absicherung, Haftpflichtversicherung Hund

Die AUXILIA Rechtsschutzversicherung im Schadenfall für den Kunden
Ein Versicherungsnehmer des Rechtsschutzversicherers erfüllt sich seinen Jugendtraum und erwirbt bei einem anerkannten Autohändler für viel Geld einen gebrauchten Roadster und ist fasziniert.
Bereits bei der Besichtigung fällt ihm der kernige Sound des Motors auf. Auf seine Nachfrage erklärt man ihm, dass dies für einen Motor mit so viel KW normal sei.
Im Zuge der Zeit verändert sich der Klang des Motors. Der Werkstattmeister des Autohauses untersucht das Auto und beruhigt den Käufer. Es handelt sich eben um einen Sportwagen.
Bei einer nächsten Kontrolle stellt sich heraus, dass die Auspuffanlage wegen Verschleiß repariert werden muss. Die Frist der Gewährleistung ist jedoch indessen abgelaufen. Der Werkstatt-Angestellte meint, dass der Kunde wohl kaum aufzeigen könne, dass der Auspuff bereits beim Kauf kaputt gewesen war.
Der Kunde ist nicht zufrieden und ruft bei seinem Versicherer , der AUXILIA Rechtsschutzversicherung, an. Diese erteilte sofort Kostenschutz unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung von 250,- ?. Der Sachbearbeiter weist im Rahmen der Schadenmeldung den Versicherungskunden auf die möglichen Nutzung einer telefonischen Mediation hin. In diesem Falle würde der vertragliche Eigenanteil nicht in Anrechnung gebracht werden. An einer schnellen Lösung interessiert, willigt er ein. Ihm bleibt ja auch bei Misslingen der Streitschlichter der Gang zum Gericht frei. Er wird sofort mit einem neutralen Streitschlichter verbunden, dem er sein Problem erörtert. So ist der Versicherungsnehmer vor allem über die Art und Weise der Behandlung durch den Händler enttäuscht. Er fühlt sich nicht ernstgenommen, obwohl er doch ein sehr guter Kunde der Werkstatt sei.
Der Mediator erläutert im Folgenden dem Geschäftsführer der Autowerkstatt die Situation. Der Geschäftsführer bietet dem Schlichter an, persönlich für ein klärendes Gespräch mit dem Kunden zur Verfügung zu stehen. In der Sache selbst sei er bereit, dem Mandanten entgegen zu kommen, denn es geht ihm um den guten Ruf seines Hauses.
Anschließend ruft der Schiedsmann beim Mandanten der Auxilia an und teilt ihm den Vorschlag mit, womit dieser sich einverstanden erklärt. In dem persönlichen Gespräch einigen sich die Parteien schließlich darauf, dass sich das Autohaus zu 50 % an den Korrekturkosten beteiligt.
Diese Streitigkeit wurde mit Hilfe der außergerichtlichen Streitschlichung innerhalb einer Woche gelöst. Der Versicherungskunde ist glücklich, weil er nicht vor Gericht gehen muss und er keinen Selbstbehalt investieren musste.
Die Mediation ist in allen gegenwärtigen Tarifen der Auxilia ohne Abzug einer Selbstbeteiligung versichert. Dies gilt für alle versicherten Rechtsgebiete, bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen, im kollektiven Arbeitsrecht und auch bei Trennung und Scheidung. In der JUR-Linie gilt die Mediation darüber hinaus im privaten Bereich mit Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung auch bei nicht versicherten Gefahren.
Quelle: Auszug Newsletter 04-2012