Haftpflicht Reitbeteiligung

Das Hobby Reiten ist eine sehr spaßige Angelegenheit, das vor allem den Umgang mit einem Pferd lehrt. Nicht nur wohlhabenden Menschen ist diese Freizeitbeschäftigung vorbehalten: Heute können sich Interessenten als Reitbeteiligung verdingen. Doch bevor das Pferd gesattelt wird, sollten signifikante Vorkehrungen getroffen werden, die einem später vor Unannehmlichkeiten schützen

Haftpflicht Reitbeteiligung ist notwendig

Eine Haftpflicht Reitbeteiligung ist eine nicht unwichtige Angelegenheit. In der Regel wird diese Versicherung im Reitbeteiligungsvertrag verlangt. Und es gibt sogar verschiedene Haftpflichtversicherungen für eine RB (Abk. Reitbeteiligung). Auch wenn einige Meinungen laut geworden sind, dass eine Haftpflichtversicherung für eine Reitbeteiligung pure Geldverschwendung sei: Ein Pferd ist nicht berechenbar, sodass im Schadensfall Probleme auftreten werden.

Der Reitbeteiligungsvertrag vor der Haftpflicht Reitbeteiligung

Bevor es eine Haftpflicht Reitbeteiligung geben kann, muss natürlich der entsprechende Reitbeteiligungsvertrag vorliegen, indem zum Beispiel ausdrücklich die Erlaubnis gegeben wird, wer das Pferd reiten darf. Im Haftpflichtversicherungsvertrag werden in der Regel die Personen und das Tier versichert.

Haftpflicht Reitbeteiligung - Das Pferd verletzt sich

Wer haftet dafür, wenn sich ein Pferd verletzt? Wie eingangs schon erwähnt, ist ein Pferd nicht berechenbar und zudem spielen noch etliche äußere Faktoren eine Rolle, auf die der Reiter des Pferdes keinen Einfluss hat. Gesetz dem Fall es passiert ein Unglück, dann können Unsummen auf den Pferdehalter zukommen. Wer meint hier greift die Haftpflichtversicherung, irrt sich, denn diese regelt nur Ansprüche nach außen. Hier ist die Pferde Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner und keine Haftpflicht Reitbeteiligung.

Weiterhin ist es relevant, ob die Reitbeteiligung Volljährig oder Minderjährig ist. Trifft letzteres zu, dann sollte auf jeden Fall noch ein zusätzlicher Reiter mitversichert werden. Zusätzlich sollten die Erziehungsberechtigten der Minderjährigen Reitbeteiligung einen Haftungsausschluss unterschreiben. Hier ist auch die Haftpflichtversicherung genau zu prüfen, denn gerne werden Einzelheiten übersehen, die beim Schadensfall zur Nichtzahlung führen können. Außerdem ganz wichtig: Nachhaken, ob auch Schäden an der Reitbeteiligung mitversichert sind. Das heißt, wenn der Reiter vom Pferd stürzt, ob dieser Fall mitversichert ist. Vor Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung sollte sich die Reitbeteiligung ausreichend informieren.